Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01. April 2025 eine Resolution zum geplanten Gewerbegebiet Hänigsen-Riedel beschlossen.

Den vollen Text findet ihr hier:

Resolution

Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Uetze sehen nach wie vor die Notwendigkeit der  Ausweisung weiterer Gewerbegebiete im Gemeindegebiet. Insbesondere als  Entwicklungsmöglichkeit für örtliche Unternehmen sowie zur Ansiedlung neuer Betriebe und  vor dem Hintergrund der Sanierung des kommunalen Haushaltes und damit einer strukturellen  Entlastung der Bürgerinnen und Bürger werden wir an dieser Linie festhalten und die  Bemühungen dahingehend an den (auch künftigen) Erfordernissen ausrichten und  intensivieren. 

Ein zentrales Anliegen der Gemeinde Uetze ist der Umwelt- und Klimaschutz. Als Vorreiterin  bei erneuerbaren Energien in der Region Hannover geben wir hier aber auch in anderen  Bereichen den Takt vor und sind gutes Beispiel für andere Kommunen. Dazu gehört auch,  dass wir unsere Entwicklung strategisch so aufstellen, dass wir möglichst zunächst im Rahmen  der Innenverdichtung neue Möglichkeiten zum Wohnen und für Gewerbe schaffen wollen.  

Die Nachnutzung brachliegender Gewerbe- oder Industriebrachen und in diesem Zuge die  Reaktivierung bereits versiegelter Flächen ist insofern ausdrücklicher Wunsch der Gemeinde  Uetze und fügt sich in unsere strategische Ausrichtung gut ein. Wir sind froh, dass wir mit den  Vorhaben in Hänigsen-Riedel und Dollbergen gemeinsam mit Investoren und übergeordneten  Behörden diese aus unserer Sicht notwendigen Ziele verfolgen können. 

Den Mitgliedern des Rates ist ebenso bewusst, dass lange Zeit brachliegende Flächen häufig  zu neuen Biotopen für teilweise geschützte Tier- und Pflanzenarten werden – die daraus  resultierenden Zielkonflikte zwischen dem Umwelt- und Naturschutz sowie der wirtschaftlichen  Entwicklung und reduzierter Neuversiegelung führen in der Praxis oftmals zu höheren Kosten,  aufwendigeren Verfahren und notwendigen Abwägungsentscheidungen. 

Die Gemeinde Uetze ist insofern sehr froh darüber, dass es trotz dieser besonderen Hürden  bei der Reaktivierung von Brachflächen Partnerinnen und Partner gibt, die gemeinsam mit uns  dieses Ziel verfolgen. 

In Bezug auf das geplante Gewerbegebiet auf den ehemaligen Flächen des Bergbaus in  Hänigsen-Riedel bleibt der Rat der Gemeinde Uetze aus den vorgenannten Gründen bei  seinem grundsätzlichen „Ja!“ – das aber nicht um jeden Preis. 

Insbesondere der Schutz der in Riedel und Hänigsen lebenden Menschen steht für die  Mitglieder des Rates an erster Stelle. Maßnahmen auf und an dem Gelände müssen so  ausgeführt werden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner bestmöglich vor vermeidbaren  Belastungen geschützt werden. Dies gilt auch und ausdrücklich für Lärm-, Staub- und sonstige  schädliche Immissionen. 

Ein hohes Gut in der Zusammenarbeit ist immer auch Vertrauen. Dieses ist Grundlage für alle  Planungen im Gemeindegebiet und damit auch Grundlage für die Planung eines  Gewerbegebietes in Hänigsen-Riedel. Mit dieser Linie sind wir in der Vergangenheit gut  gefahren. 

Durch die unangekündigte und von der Region Hannover geduldete Anlieferung von Material  sind wir maßlos enttäuscht über die Abläufe und die (Nicht-) Kommunikation – das Vertrauen kann aus unserer Sicht nur durch größtmögliche Transparenz wiederhergestellt werden. 

Hierzu können seitens des Vorhabenträgers insbesondere die folgenden Maßnahmen dienen,  die der Gemeinderat ihm insofern anheimstellt: 

  1. Das angelieferte Material soll von einem unabhängigen Labor (im Auftrag der Region  Hannover) beprobt werden. Die Ergebnisse sind der Gemeinde Uetze zur Verfügung  zu stellen.
  2. Gleiches gilt für die als Baustraße verwendeten Materialien des ehemaligen  „Vorplatzes“.
  3. Sollte das angelieferte Material, welches z. Z. als Mieten auf dem Gelände gelagert ist,  belastet sein, nicht mehr für einen Lärmschutzwall oder eine oberirdische Verfüllung  geeignet sein, bzw. es am Ende des Verfahrens nicht zu einem entsprechenden B Plan kommen, sind diese Mieten umgehend zurückzubauen und sachgerecht zu  entsorgen. Das gleiche gilt für die Baustraße.
  4. Das Bekenntnis des Vorhabenträgers, auf den künftig als Gewerbeflächen  ausgewiesenen Flächen auch tatsächlich diverses Gewerbe zuzulassen; die  Entwicklung des Geländes hin zu einer (im Rahmen der geplanten Rechte aus dem B Plan) wie auch immer deklarierten „Deponie“ oder zu einer überwiegend zur  Zwischenlagerung verschiedener Baustoffe dienenden Fläche muss auch für die  Zukunft ausgeschlossen werden.
  5. Die notwendigen Eingriffe in die Flora und Fauna sind so behutsam wie möglich  durchzuführen.
  6. Über alle Aktivitäten mit Außenwirkung (z.B. erneute Anlieferungen, Erstellung von  baulichen und/oder sonstigen Anlagen, Abriss, o.Ä.) sollten die Bürgerinnen und  Bürger durch den Vorhabenträger frühzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Dies kann z.B.  durch Pressemitteilungen und Flugblätter bei den Anwohnerinnen und Anwohnern  Riedels erfolgen. In jedem Fall ist aber der Ortsbürgermeister sowie die  Gemeindeverwaltung zu informieren.
  7. Verpflichtung der anliefernden Fahrzeuge, sich ohne Ausnahme an die innerörtliche  Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten – bestenfalls verbunden mit der freiwilligen  Maßnahme, zwischen den Orten Hänigsen und Riedel die Geschwindigkeit freiwillig  auf 50 km/h (es sind 70 km/h zulässig – die Strecke beträgt weniger als 500 Meter) zu  drosseln. Anlieferungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sollten grundsätzlich  unterbleiben.
  8. Die „Wathlinger Straße“ sowie der Vorplatz mit Buswendeschleife sind während des  Anlieferverkehrs so regelmäßig mit einer Kehrmaschine zu reinigen, dass übermäßige  Verschmutzung und Staubbelastung ausgeschlossen wird. Gleiches gilt für die Gossen  – entsprechend der Witterung ist diese Reinigung anzupassen. Die Reinigung mit  einem offenen Besenaufsatz ist nicht ausreichend.
  9. Die bislang als notwendig erachtete Aufschüttung des Geländes um bis zu 5 Meter  sollte durch ein zweites, unabhängiges Bodentragfähigkeitsgutachten untersucht  werden. Sollte es bei der Notwendigkeit der Aufschüttung in diesem Umfang bleiben  müssen, ist der erfolgreiche Abschluss der Bauleitplanung aus stadtplanerischer und  örtlicher Sicht stark gefährdet.

Ausdrücklich geht der Rat der Gemeinde Uetze davon aus, dass die Entscheidungen der  Region Hannover sowie des Landes Niedersachsen im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeiten  erfolgten. Darüberhinausgehende Selbstverpflichtungen zur Kommunikation und Information  wären sowohl von den Behörden, als auch vom Vorhabenträger freiwillige Signale, die zur  Vertrauens(neu)bildung beitragen und damit das Verfahren für das dem Grunde nach gute  Vorhaben der Reaktivierung der Brache positiv beeinflussen. 

Die Mitglieder des Rates gehen davon aus, dass die beschriebenen Maßnahmen sinngemäß  auch für etwaige Tätigkeiten der Firma K+S auf dem dem Bergrecht unterliegenden  Geländeteil gelten – hier insbesondere in Bezug auf Maßnahmen an den beiden Kleinhalden. 

Uetze, 01.04.2025