Erfolg der SPD

Der Ortsverein der SPD Uetze hatte die Fraktion im Rat zur Einbringung eines entsprechenden Antrags aufgefordert. Nun stimmte der Rat am 01.10.2024 den gemeinsamen Antrag der Gruppe aus SPD und CDU mit einem weiteren Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ab.

Die Straßenausbaubeiträge sind damit zum 01.01.2024 abgeschafft. Wir freuen uns über diesen Erfolg für die Menschen in unserer Gemeinde.

 

Hintergrund

Die Erhebung der Straßenausbaubeiträge führt immer wieder zu Diskussionen. Einmalige Straßenausbaubeiträge stellen für viele Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gerade im ländlichen Raum eine erhebliche Belastung dar.

Das zu erwartende Defizit, welches nicht durch Fördermittel aufgefangen werden kann, stellt für uns in Relation zum Gesamthaushalt der Gemeinde kein nachhaltiges Gegenargument da. Denn auf der anderen Seite wird die Verwaltung entlastet und Anwohnerinnen und Anwohner geraten so nicht plötzlich in die Lage, hohe Belastungen stemmen zu müssen, unabhängig davon, ob diese sich aktuell in einer Situation befinden, in der sie das auch bewältigen können.

Daneben führt die aktuelle Verfahrenspraxis zu einer außerordentlichen Belastung der Verwaltung. Die Abrechnung nimmt etliche Mitarbeiterstunden in Anspruch. Gleichzeitig fehlen in der Verwaltung an jeder Ecke Fachkräfte. Zur Abrechnung müssen zudem Schlussrechnungen und Fördermittel für den Straßenbau abgewartet werden. So zieht sich das Abrechnungsverfahren über Jahre.

In der letzten Ratsperiode wurde als Entlastung für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer immerhin schon die Möglichkeit einer Stundung eingeführt. Das bedeutet aber auch, dass schon jetzt bei zunehmender Inanspruchnahme ein immer größerer Teil der Kosten zumindest zunächst über Kredite finanziert werden muss. Für uns steht daher fest, dass die Mindereinnahmen vertretbar sind, um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch das Verwaltungspersonal zu entlasten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung dazu auf, durch Umschichtungen in der Haushaltsbewirtschaftung und vorausschauender Investitionsplanung die Mindererlöse zu kompensieren.